In Österreich ist der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt für die ArbeitnehmerInnen in den Kollektivverträgen geregelt, manchmal auch in Mindestlohntarifen.
So finden Sie heraus, ob die Lohnhöhe passt
Welcher Kollektivvertrag für Sie zur Anwendung kommt, hängt von der Branche ab, in der Sie beschäftigt sind. Arbeiten Sie z.B. im Handel, gilt für Sie der Kollektivvertrag für Handelsangestellte oder HandelsarbeiterInnen.
Sind Sie daher z.B. als Elektriker in einem Handelsunternehmen beschäftigt, kommt der Kollektivvertrag für HandelsarbeiterInnen zur Anwendung – üben Sie dieselbe Tätigkeit in einer Elektrofirma aus, kommt der Kollektivvertrag für das metallverarbeitende Gewerbe zur Anwendung. Das bedeutet, dass die Mindestlohnhöhe für dieselbe Tätigkeit – aber bei zwei verschiedenen Firmen – unterschiedlich sein kann!
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszustellen, aus dem die Einstufung laut anzuwendendem Kollektivvertrag ersichtlich sein muss. Der Arbeitgeber muss außerdem den im Betrieb geltenden Kollektivvertrag zur Einsicht auflegen. Je nach Tätigkeit sind Sie in eine Beschäftigungsgruppe einzuordnen. Bei Angestellten ist meist noch eine Staffelung nach Berufs- oder Dienstjahren vorgesehen.
Bekomme ich jedes Jahr eine Lohnerhöhung?
Verdienen Sie entsprechend dem Kollektivvertrag, haben Sie Anspruch auf die von den Gewerkschaften durchgesetzten – meist jährlichen - Lohnerhöhungen. Auch wenn sich auf Grund Ihrer Dienstjahre oder einer Änderung Ihres Aufgabengebietes eine Erhöhung gemäß Kollektivvertrag ergibt, steht Ihnen diese zu.
Verdienen Sie mehr als den kollektivvertraglichen Mindestlohn („Ist-Lohn“), erhalten Sie (jährliche) Lohnerhöhungen nur dann, wenn diese von den Kollektivvertragsparteien extra ausverhandelt werden, außer Sie haben im Arbeitsvertrag Lohnerhöhungen vereinbart. Nicht überall, wo kollektivvertragliche Lohnerhöhungen vereinbart werden, können auch „Ist-Lohn“-Erhöhungen durchgesetzt werden.
Wurde nur eine Erhöhung der Kollektivvertrags-Löhne vereinbart und verdienen Sie über diesen Sätzen, gebührt Ihnen keine Erhöhung, sofern Sie diese nicht arbeitsvertraglich vereinbart haben. Bezahlung unter dem Kollektivvertrag ist verboten. Werden Sie daher „unter“ dem Kollektivvertrag bezahlt, können Sie die Differenzen innerhalb einer bestimmten Zeit nachfordern. Sonderzahlungen wie der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration sind ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt.
NUR MIT DEINER UNTERSTÜZUNG UND MITGLIEDSCHAFT BILDEN WIR EINE STARKE GEWERKSCHAFT UND SIND DAMIT IN DER LAGE KOLLEKTIVVERTRÄGE FÜR EUCH ZU VERHANDELN!